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Informationen rund um die CS R. Steimann AG
Wir Informieren Sie hier regelmässig über Aktivitäten in unserer Firma, Tipps & Tricks und neue Technologien.
Mein Reifen ist geplatzt, muss ich das jetzt bezahlen?
Der Reifen eines Fahrzeugs kann aus verschiedenen Gründen platzen. Manchmal liegt es am Alter und an der daraus entstehenden Abnutzung. Es kann aber auch an Einflüssen durch Drittpersonen liegen. Folgeschäden können dabei schnell teuer werden. Die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss, ist aber nicht so einfach zu beantworten.
Es ist wichtig, zu wissen, welches Versicherungsmodell man für sein Fahrzeug gelöst hat. Wurde beim Kauf eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, sind die Kosten normalerweise gedeckt. Bei einer Teilkasko-Versicherung tragen Sie oft einen Teil oder sogar die ganzen Kosten. Dazu gehört sowohl das Ersetzen der Reifen als auch die entstandenen Folgeschäden. Auf welche Faktoren es bei der Kostenübernahme mit dem Teilkasko-Versicherungsmodell ankommt, erfahren Sie im Folgenden.
Das geplatzte Budget
Platzt der Reifen Ihres Fahrzeugs aufgrund normaler Abnutzung, müssen die Kosten für den Ersatz selbst getragen werden. Denn jeder Fahrzeughalter ist für die Fahrtauglichkeit seines Autos verantwortlich. Für Folgeschäden am eigenen Auto muss bei dem Teilkasko-Modell in jedem Fall der Eigentümer aufkommen
Beinhalten diese Folgeschäden Drittpersonen oder -autos wird die Übernahme der Kosten von der Versicherung geprüft. Im Rahmen dieser Abklärung wird angeschaut, ob sich die Reifen in einem fahrtüchtigen Zustand befunden hatten. Dazu gehört, ob die richtigen saisonalen Reifen montiert und diese nicht zu fest abgenutzt waren. Es wird auch geprüft, ob der Luftdruck an die geladene Last angepasst war. Falls diese drei Faktoren nicht erfüllt sind, kann die Versicherung einen Regress einlegen. Das heisst, dass ein Teil oder die ganzen entstandenen Folgekosten an Drittpersonen oder -autos vom Fahrer selbst getragen werden müssen.
Finde den Übeltäter
Der geplatzte Reifen ist jedoch nicht immer auf die vorher erwähnten Faktoren zurückzuführen. Es kann auch sein, dass jemand anders dafür verantwortlich ist.
Um ein konkretes Beispiel zu nennen, nehmen wir eine LKW-Firma, welche Paletten transportiert. Durch das Umladen werden die Platten beschädigt und ein Nagel löst sich. Dieser Nagel fällt während der Fahrt auf die Strasse und endet in Ihrem Reifen.
In diesem Fall könnte das Transportunternehmen für den geplatzten Reifen, sowie die daraus entstandenen Folgeschäden belangt werden. Das Problem dabei ist, im ersten Schritt müsste der Nagel gefunden werden, welcher sich auf einer befahrenen Strasse befindet. Diesen zu suchen, ist äusserst gefährlich und teilweise sogar illegal.
Nehmen wir an, Sie finden diesen Nagel, dann müsste im zweiten Schritt der letzte Besitzer des Nagels ausfindig gemacht werden. Sehen Sie das Problem? Normalerweise ist auf Nägeln keine Adresse des letzten Besitzers notiert. Das heisst, im Normalfall (ausser bei vorhandener Vollkasko-Versicherung) müssen trotzdem Sie für die entstandenen Schäden aufkommen.
Tipps der CS R. Steimann – Ihr Reifenprofi
Unsere Empfehlung:
- Lassen Sie Ihre Reifen regelmässig einer fachmännischen Kontrolle unterziehen
- Prüfen Sie bei schwerem Beladen des Fahrzeugs immer, ob der Luftdruck Ihrer Reifen stimmt
- Timing ist alles, wechseln Sie Ihre saisonalen Reifen immer genug früh
Dem Risiko von unerwarteten Kosten durch einen geplatzten Reifen kann vorgebeugt werden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um die Qualität Ihrer Reifen prüfen oder sich beraten zu lassen.